1. Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen, Rechtsgrundlagen und Stellung von SPS
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| 1.1
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Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit SPS über
Feriendomizile, soweit diese mit dem Kunden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, vereinbart wurden.
Für die von SPS ebenfalls angebotenen gewöhnlichen Pauschalreisen unter „Life Touristic“ gelten die
Reisebedingungen von SPS für Pauschalangebote.
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| 1.2
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SPS wird für die Eigentümer/Vermieter der Feriendomizile als Vermittler tätig und vermittelt
die Feriendomizile als Vertreter der Eigentümer im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
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| 1.3
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In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung unterstellt SPS das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und SPS jedoch dem Pauschalreiserecht der §§ 651a – m des Bürgerlichen Gesetzbuches
in entsprechender Anwendung.
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| 1.4
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Soweit gesetzliche Vorschriften diesen Bestimmungen nicht vorangehen oder entgegenstehen,
gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SPS in erster Linie diese
Vertragsbestimmungen.
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2. Abschluss des Vertrages
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| 2.1
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Mit der Buchung bietet der Kunde SPS den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind diese Vertragsbestimmungen, die Beschreibung des Feriendomizils, die
Ortsbeschreibung, die Reiseinfos unter folgendem Link:
http://www.feriendomizil.com/reiseinfos/reiseinfos_reisetips.asp
und alle ergänzenden Informationen zum Feriendomizil und zum Land, soweit diese dem Kunden vorliegen.
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| 2.2
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Reisevermittler sowie die Eigentümer der Feriendomizile sind von SPS nicht
bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den
vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von SPS
hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung des Feriendomizils stehen.
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| 2.3
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Ortsprospekte und Beschreibungen der Feriendomizile, Hotelprospekte, die nicht von SPS
herausgegeben werden, sind für SPS und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht
durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder zum Inhalt
der Leistungspflicht von SPS gemacht wurden.
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| 2.4
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Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt SPS den Eingang der Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg.
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| 2.5
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Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen, einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
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| 2.6
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Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von SPS zustande. Sie bedarf
keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird SPS dem Kunden eine
schriftliche Buchungsbestätigung per Post und oder auf elektronischem Wege übermitteln. Hierzu ist
SPS nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor
Belegungsbeginn erfolgt.
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3. Preise, Bezahlung
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| 3.1
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Die Preise enthalten das Entgelt für die Nutzung des Feriendomizils inklusive eines normalen
Energie- und Wasserverbrauchs und, soweit in der Domizilbeschreibung angegeben, eine
Endreinigungspauschale. Wenn kein normaler Energie- und Wasserverbrauch enthalten ist, wird auf diesen
Umstand in der Beschreibung des Domizils hingewiesen. Alle zusätzlichen Nebenkosten (wie z.B. Heizung)
sowie örtliche Kurtaxen müssen von den Kunden getragen werden. Sie sind direkt vor Ort an den Eigentümer
zu begleichen.
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| 3.2
| Nach Vertragsabschluss und gegen vorherige Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine
Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen an SPS
zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto von SPS.
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| 3.3
|
Falls zwischen Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem Belegungsbeginn weniger als
45 Tage liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 3.4 zu bezahlen.
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| 3.4
|
Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übermittelt wurde, spätestens 50 Tage
vor Belegungsbeginn auf dem Konto von SPS eingehend, zu überweisen, da SPS entsprechend
frühzeitig Zahlungen an die Eigentümer zu leisten hat.
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| 3.5
|
Soweit SPS zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und
kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne
vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch auf Bezug des Feriendomizils, bzw.
Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
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| 3.6
|
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist SPS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. dieser Vertragsbedingungen zu
be lasten.
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4. Kaution
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| 4.1
|
SPS selbst erhebt keine Kautionen. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein
Kautionsverhältnis ausschließlich mit dem Eigentümer des Feriendomizils begründet.
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| 4.2
|
Soweit der Eigentümer eine Kaution fordert, ist dies in der Beschreibung des Feriendomizils
und der Buchungsbestätigung vermerkt. Soweit angegeben ist, dass die Kautionszahlung an SPS zu
leisten ist, hat SPS ausschließlich die Stellung eines Inkassobevollmächtigten des Eigentümers.
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| 4.3
|
Die Kaution ist grundsätzlich in bar zu hinterlegen. Eine Kautionsleistung per Scheck ist
generell nicht möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
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| 4.4
|
Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur
Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, zum Schadenersatz
bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter
Endreinigung.
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| 4.5
|
Der Eigentümer, bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der
Kaution vorzunehmen.
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| 4.6
|
Soweit vom Eigentümer, bzw. seinen Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen
Ansprüchen gemäß Ziffer 4.4 vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung am letzten Billigungstag vor
Abreise des Kunden. Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung spätestens 14 Tage
nach Belegungsende.
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5. Leistungspflichten von SPS und Leistungsänderungen
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| 5.1
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Die von SPS geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des
gebuchten Feriendomizils in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung und den
vertraglichen Vereinbarungen ergibt und zwar nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im
Prospekt, bzw. der Beschreibung des Feriendomizils und eventueller ergänzender Hinweise, soweit diese
dem Kunden bei Vertragsabschluss vorlagen.
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| 5.2
|
Von der Leistungspflicht von SPS nicht umfasst sind, ausgenommen soweit diesbezüglich
seitens SPS Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten bestehen und schuldhaft verletzt
wurden, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Domizil und den vertraglichen
Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Domizils, Strand- und Ortsverhältnisse des Ferienorts.
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| 5.3
|
Änderungen wesentlicher Leistungs- und Austattungsmerkmale des Feriendomizils von dem
vereinbarten Inhalt des Vertrages, bzw. der Beschreibung des Feriendomizils, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und von SPS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Feriendomizils nicht
beeinträchtigen.
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| 5.4
|
Unwesentliche Änderungen hinsichtlich der Einrichtungen und Ausstattungen des
Feriendomizils sind grundsätzlich zulässig.
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| 5.5
|
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
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| 5.6
|
SPS ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
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| 5.7
|
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, bzw. eines wesentlichen
Merkmals des Feriendomizils, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und
die Buchung eines mindestens gleichwertigen Feriendomizils zu verlangen, wenn SPS in der Lage
ist, ein solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht
unverzüglich nach der Erklärung von SPS über die Änderung geltend zu machen.
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6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten
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| 6.1
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Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber SPS unter der am Ende angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
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| 6.2
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Tritt der Kunde vor Belegungsbeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert
SPS den Anspruch auf den Preis. Stattdessen kann SPS, soweit der Rücktritt nicht von ihr
zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Domizils verlangen.
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| 6.3
|
SPS hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Domizilpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des
Kunden wie folgt berechnet:
a) Bei einem Rücktritt bis 50 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
b) Vom 49. Tag bis zum 30. Tage vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises
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| 6.4
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Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SPS nachzuweisen, dass SPS überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von SPS geforderte Pauschale.
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| 6.5
|
SPS behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist SPS verpflichtet, die geforderte
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung des Feriendomizils konkret zu beziffern und zu belegen.
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| 6.6
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Durch die vorstehende Regelung bleibt das Recht des Kunden entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 651 b BGB) einen oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
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| 6.7
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Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten der Rückführung bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
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7. Umbuchungen
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| 7.1
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Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins,
des Reiseziels, des Feriendomizils, der Personenzahl und mitgebuchten Nebenleistungen (Umbuchung) besteht
nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann SPS bis zu dem bei
den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von
€ 50,- pro Kunden erheben.
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| 7.2
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Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort festgelegten Bedingungen und
gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
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8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
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| 8.1
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Nimmt der Kunde die Belegung des Feriendomizils oder Teile davon, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht, nicht vollständig, nicht über den gesamten Vertragszeitraum oder mit der
gebuchten Personenzahl in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.
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| 8.2
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SPS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Eigentümer/Vermieter
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungsteile oder
-zeiträume handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
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9. Allgemeine Obliegenheiten des Kunden
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| 9.1
|
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Verträgen
mit SPS wie folgt konkretisiert:
a) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von SPS
und dieser selbst gegenüber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von SPS
wird der Kunde spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung nicht geschuldet, so ist
der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber SPS unter der nachstehend angegebenen
Anschrift anzuzeigen.
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| 9.2
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Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
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| 9.3
|
Beauftragte von SPS und Eigentümer/Vermieter sind nicht befugt und von SPS nicht
bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen SPS anzuerkennen.
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| 9.4
|
Wird die Nutzung des Feriendomizils infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann
der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines
solchen Mangels aus wichtigem, SPS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst
zulässig, wenn SPS oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre
Beauftragten, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe
zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von SPS
oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
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10. Besondere Obliegenheiten des Kunden
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| 10.1
|
Das Feriendomizils darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden.
Im Falle einer Überbelegung ist SPS, unbescha-det ihres Rechts auf Kündigung des Vertrages,
berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die
überzähligen Personen haben unverzüglich das Domizil zu verlassen.
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| 10.2
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Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als
Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum von 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine
Übernachtung einschließen, sind dem Beauftragten von SPS anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige
nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Feriendomizils dar, gilt die
Regelung in Ziffer 11.1 entsprechend.
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| 10.3
|
Auf Verlangen von SPS, bzw. deren Beauftragten, ist bei Bezug des Feriendomizils eine
Besichtigung und Kontrolle des Feriendomizils und seiner Einrichtungen durchzuführen und das Ergebnis
gegebenenfalls in einem Protokoll festzuhalten. Der Kunde ist mit Ansprüchen auf Grund solcher Mängel
ausgeschlossen, die im Rahmen einer solchen Übernahme objektiv erkennbar waren, vom Kunden jedoch nicht
gerügt wurden.
|
| 10.4
|
Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Domizil pfleglich zu behandeln, und
SPS, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten von SPS alle Schäden und Mängel
während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Dies gilt grundsätzlich auch für Schäden und
Mängel, die der Kunde nicht als störend empfindet und solche, für die er sich oder seine Mitreisenden
nicht für verantwortlich hält.
|
| 10.5
|
Insbesondere bei Schäden an der Einrichtung und dem Inventar des Feriendomizils gilt, dass
eine unterlassene Anzeige seiner Nachweispflicht des Kunden dazu führen kann, dass nach der Abreise
festgestellte Schäden nicht von ihm oder seine Mitreisenden verursacht wurden oder zu vertreten sind.
|
| 10.6
|
Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie
möglich zu halten.
|
| 10.7
|
Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Domizils
und seiner Einrichtungen, die im Feriendomizil ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt worden, genau zu
befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des
Feriendomizils, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne
Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des
Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung
verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
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| 10.8
|
Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand-
und Lärmschutz und zur Wasserversorgung, zu beachten.
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| 10.9
|
Den Gästen obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Feriendomizils, das vor ihrer
Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthaltene End-Reinigung
enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des
Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden.
Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von den Beauftragten von SPS die Reinigungszeit
berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der
Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die
sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Beauftragten
von SPS bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
|
| 10.10
|
Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung von SPS mitgebracht werden. Anzahl,
Art und Größe sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben
können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch SPS rechtfertigen.
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11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
|
| 11.1
|
Das Feriendomizil kann frühestens zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen
werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
|
| 11.2
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SPS teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und
Domzilübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
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| 11.3
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Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den geltenden Reiseunterlagen genannten
Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer oder örtliche Beauftragte
ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
|
| 11.4
|
Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
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12. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
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| 12.1
|
SPS oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte
oder Eigentümer, kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden
die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von SPS, deren Beauftragten oder des
Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
|
| 12.2
|
Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Domizilbelegung,
insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen Hausordnungen verstoßen
oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Feriendomizil
erheblich beschädigt wird.
|
| 12.3
|
Kündigt SPS in diesen Fällen, so behält SPS den Anspruch auf den Gesamtpreis;
SPS muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die SPS aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
|
13. Beschränkung der Haftung
|
| 13.1
|
Die vertragliche Haftung von SPS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit SPS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
|
| 13.2
|
Die deliktische Haftung von SPS für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Gesamtpreis des Feriendomizils für die vereinbarte
Aufenthaltsdauer beschränkt.
|
| 13.3
|
SPS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Mietwagen), wenn diese Leistungen in der Domizilbeschreibung und der
Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von SPS sind. SPS haftet jedoch, wenn
und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten von SPS ursächlich geworden ist.
|
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
|
| 14.1
|
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SPS unter der am Ende angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
|
| 14.2
|
Vertragliche Ansprüche des Kunden, soweit sie nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Belegung des Feriendomizils dem Vertrage
nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und SPS Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SPS die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
|
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
|
| 15.1
|
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SPS findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
|
| 15.2
|
Der Kunde kann SPS nur an deren Sitz verklagen.
|
| 15.3
|
Für Klagen von SPS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen
gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SPS vereinbart.
|
| 15.4
|
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare,
nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger
sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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|
| © Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004 - 2008 |
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Vertragspartner ist:
Firma SPS Feriendomizile
Inhaber Helmut Scheel
Rosenstraße 11
73054 Eislingen
Telefon 07161 / 987 9900
Telefax 07161 / 989 554
E-Mail: sps@feriendomizil.com
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